Eine Behandlung dauert 60 Minuten; eine Zeitspanne, die sich bewährt hat. Die Therapiestunde kostet 90,– Euro.
Privatversicherten werden meine Leistungen im Wesentlichen nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker erstattet. Sollte eine private Krankenkasse meine Leistungen nicht oder nur teilweise erstatten, sind sie dennoch vollständig zu bezahlen.
Wenn Sie Fragen zu den Preisen oder zur Planung Ihrer Behandlung haben, zögern Sie bitte nicht, mich zu kontaktieren.
Private Krankenversicherungen
Leistungen des Heilpraktikers werden von den privaten Krankenkassen, privaten Zusatzversicherungen und Beihilfen ganz oder teilweise übernommen, abhängig von den individuellen Vertragsbedingungen. Bei Unsicherheiten empfehle ich, sich direkt bei Ihrer Krankenkasse zu erkundigen. Die Abrechnung erfolgt gemäß dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) und der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Falls Ihre Krankenkasse die Kosten für eine Therapie nicht übernimmt, müssen Sie diese selbst tragen. In einigen Fällen können diese Ausgaben jedoch als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden.
Gesetzliche Krankenversicherungen
Im Normalfall übernehmen die gesetzlichen Kranken- und Ersatzkassen leider keine Behandlungskosten für naturheilkundliche Therapieverfahren. Eventuell ist der Abschluss einer Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen interessant.
Heilpraktiker-Zusatzversicherung
Vereinbarte Termine sind verbindlich und für Sie persönlich reserviert. Diese können bis 24 Stunden vor Beginn der Behandlung ohne weitere Kosten abgesagt werden.
Es kann auch mal vorkommen, dass vorher ausgemachte Termine per E-Mail, per Telefon, persönlich oder in der Praxis, nicht wahrgenommen werden können.
Sollten Sie einen zuvor vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können und haben diesen auch nicht min. 24 Stunden zuvor abgesagt, so muss ich Ihnen bedauerlicherweise eine Ausfallgebühr in Rechnung zu stellen. Diese Ausfallgebühr orientiert sich an der zuvor abgemachten Leistung und wird zu 75% berechnet.